Johann von Horix
Dr. iur. utr. Johann Baptist von Horix
Geb. in Mainz
Gest. in Wien
GND: 100314260; VIAF: 69273631
Lehrtätigkeit in Mainz
- 1755-1777, Professur der Rechte, Juristische Fakultät
Fachgebiete: Rechtswissenschaften, Staatsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht
Akademische Laufbahn
- bis zum 20.09.1746, Studium, Universität Mainz (1477-1798), zum bacc. phil.
- bis zum 20.09.1747, Studium, Universität Mainz (1477-1798), zum mag. phil.
- 1750-1752, Studium, Universität Göttingen, Philosophie und Rechtswissenschaft.
- 1752, Lizenziat (juristisch), Juristische Fakultät, zum lic. iur.
- 1755, Promotion, zum Dr. iur. utiusque
- seit 1755, Außerordentlicher Professor, Universität Mainz (1477-1798), Juristische Fakultät, Professur der Rechte
- 07.11.1759, Aufnahme in eine Fakultät, Juristische Fakultät
- 1760, Dekan, Juristische Fakultät
- 1763, Dekan, Juristische Fakultät
- 1787, Rektor, Universität Mainz (1477-1798)
Ehrungen
- zum Panierherr
Biographisches
- nach 1752, Rechtsanwalt, für mehrere Jahre
- 1753, Praktikant, Reichskammergericht, Wetzlar
- 1754, Assessor, Mainzer Stadtgericht
- 1758-1767, Präses
- 02.10.1760, Heirat, Maria Eleonora Eckhart, Tochter des Prof. Johann Georg Joseph von Eckhart
- Erhalt eines Adelstitels, Hofpfalzgraf
- 1766, Revisionsrat
- 1768, Erhalt eines Adelstitels, Wirklicher Geheimer Rat, verbunden mit dem Beiwort: Exzellenz
- 1767-1776, Teilnahme an Verhandlungen, Reichskammergericht, Wetzlar, als Direktorial-Subdelegierter zur Visitation des Reichskammergerichts
- 1781-1782, Mitgliedschaft, Illuminaten-Orden
- 08.02.1789, Ernennung, Geheimer Reichsreferendar, Österreichische Hofkanzlei, Wien
- 26.06.1789, Geheimer Reichsreferendar, Österreichische Hofkanzlei, Wien
- Erhalt eines Adelstitels, Reichsfreiherr
Weitere Informationen
- Vater: Wilhelm Horix war Eisenhändler und Kaufmann aus Eltville
- Nach einem Konflikt mit der Zensur wurde ihm am 24.11.1758 ein Lehrverbot von Erthal ausgesprochen, nach einer Modifikation am 20.02.1759 durfte Horix im Wintersemester 1758/59 keine Lehrtätigkeiten ausüben. Danach war es ihm nur erlaubt Vorlesungen zu Zivil-, Kriminal- und Lehnrecht zu halten. Vorlesungen zu dem kanonische Recht, Natur- und Völkerrecht sowie dem öffentlichen Recht und der Geschichte wurden ihm zunächst verwehrt.
- Am 25.08.1759 legte er der Juristischen Fakultät ein Schreiben des Kurfürsten vor, welches ihm die Nachfolge der Professur von Dahms zusicherte.
- Nach seiner Aufnahme in die Juristische Fakultät konnte er erneut Vorlesungen zum Staatsrecht lesen.
Namensvarianten
- Joannes Horix; Johannes Horix; Johannes Baptist von Horix; Johann von Horix; Johannes von Horix; Johann B. von Horix; Germanus Pacificus(Pseudonym); Johann Horix; Pacificus
Quellen
- Protokoll der Juristischen Fakultät 1680-1789, Stadtarchiv Mainz, Best. 18/150
Veröffentlichungen von Johann von Horix (Auswahl)
Veröffentlichungen über Johann von Horix (Auswahl)
Zitierhinweis
Johann von Horix, in: Verzeichnis der Professorinnen und Professoren der Universität Mainz. URI: http://gutenberg-biographics.ub.uni-mainz.de/id/d00a18aa-4518-4605-9488-b009ae148d4b. (Zugriff am 15.01.2025)
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